Werbeverbot jetzt auch für Nikotinbeutel
Strengere Regeln für Nikotinprodukte

Seit 20. August 2026 gelten in Österreich strengere Regeln für Nikotinprodukte. Mit einer Novelle des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) wurde das bestehende Werbeverbot auf weitere Produktgruppen ausgeweitet. Dazu zählen insbesondere tabakfreie Nikotinerzeugnisse wie Nikotinbeutel sowie ähnliche Produkte.
Damit dürfen auch diese Produkte grundsätzlich nicht mehr beworben werden. Das Verbot betrifft nicht nur klassische Werbung, sondern zudem Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Verkaufsförderung dienen. Für Agenturen und Kommunikationsprofis bedeutet die Änderung: Auch bei Kampagnen, Social-Media-Kommunikation, Markenauftritten oder Sponsoring rund um diese Produktgruppen greifen nun die strengeren Vorgaben. Für bestimmte bereits bestehende vertragliche Verpflichtungen sind Übergangsregelungen vorgesehen.












