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Ideenklau?

So schützen Sie sich!

Ideenklau?
Foto: iStock.com/Nuthawut Somsuk

Kreativität ist wertvoll. Sie verdient Sorgfalt, Respekt und Schutz, vom ersten Scribble im Kuvert bis zum finalen Entwurf in der Cloud. Kreativität ist kein Zufallsfund. Sie sind Arbeit. Und Arbeit verdient Anerkennung und Honorierung. Wer etwas erschafft, hat Rechte daran. Rechte, die man kennen, verteidigen und durchsetzen sollte.

Eine Klarstellung vorweg: Ideen alleine lassen sich nicht schützen! Juristisch zählt nicht die Idee an sich, sondern erst die konkrete Ausarbeitung, also das Design, der Text, das Foto, das Konzept. Erst wenn etwas eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist, gelten Urheberrechte. 

Soweit die Theorie. In der Praxis erleben viele Werbetreibende in Niederösterreich immer wieder: Man entwirft ein Logo, gestaltet eine Website, liefert Social-Media-Konzepte und -Grafiken und am Ende steht eine Pauschalrechnung. Die Kundin oder der Kunde ist zufrieden, das Projekt ist abgeschlossen. Später taucht das gleiche Logo auf Fahrzeugen, Verpackungen und in Kampagnen anderer Länder auf. Gut für die Kundin oder den Kunden, aber Sie als ursprüngliche Dienstleisterin oder Dienstleister verdienen keinen Cent mehr daran. Genau hier kommt der Unterschied zwischen Werklohn und Nutzungsrechten ins Spiel.

Werklohn und Nutzungsrechte
Denn genaugenommen schafft kreative Arbeit zwei Leistungsbereiche: Da ist zunächst der Werklohn, also das Entgelt für die Erstellung des Werkes (Logo, Website, Layout, Text, Foto, Video). Diese Zahlung deckt Zeit, Know-how, Infrastruktur, Risiko und Unternehmerlohn ab. Und dann sind da noch die Nutzungsrechte, sprich das Recht der Kundin und des Kunden, dieses Werk in einem bestimmten Umfang zu verwenden (also nur für eine Kampagne, nur Print, nur in Österreich, unbefristet, auch online etc.).

1) KI und damit fehlende  Urheberrechte
KI kann heute Texte schreiben, Logos entwerfen und Produktideen liefern. Klingt praktisch, ist aber problematisch. Denn Werke, die komplett von KI erstellt werden, haben keinen Urheberrechtsschutz. Das bedeutet: Nutzen Sie KI-Tools wie Assistenten, aber nicht als Ersatz für sich selbst. Ihre Expertise, Ihre Kreativität, Ihr Stil sind es, die rechtlich (und wirtschaftlich) zählen.

2) Fehlende Vereinbarungen mit  Freelancerinnen und Freelancern
Viele Agenturen arbeiten mit Freelancerinnen und Freelancern zusammen, die ihrerseits Logos, Sujets, Texte oder Konzepte an die Agentur liefern. Gibt es einen entsprechenden Kundenauftrag, dann möchte die Kundin oder der Kunde natürlich auch die entsprechenden Nutzungsrechte von der Agentur. Wenn es jetzt keine diesbezügliche Vereinbarung mit den Freelancerinnen und Freelancern gibt, kann das ein Problem darstellen, denn das Urheberrecht liegt ja bei jenen (und bleibt auch dort).

Kreative Arbeit schafft zwei Leistungen: das Werk – und das Recht, es zu nutzen.

3) Keine oder unvollständige Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
Ich kenne einen Agenturchef, der seit drei Jahren „demnächst“ seine AGB fertigstellen will. Geht’s Ihnen auch so? Dann bitte gleich morgen in Angriff nehmen. Denn: In AGB kann man festhalten, dass Entwürfe, Skizzen und Konzepte bis zur vollständigen Bezahlung bei der Urheberin bzw. beim Urheber bleiben (damit Pitch-Ideen nicht „gratis“ von der Kundin oder dem Kunden weiterverwendet werden). AGB können klar definieren, welche Nutzungsrechte die Auftraggeberin oder der Auftraggeber erhält und was die jeweilige Nutzung kostet. Ohne eigene AGB gelten nur die allgemeinen gesetzlichen Regeln, die jedoch die Besonderheiten von Kreativprojekten nicht optimal berücksichtigen. Abgesehen davon können AGB auch die (Mitwirkungs-)Pflichten der Kundin und des Kunden, etwa Korrekturschleifen und Zahlungsmodalitäten, festlegen, damit man nicht monatelang unbezahlt „nachbessern“ muss.

Werklohn bezahlt die  Erstellung, Nutzungsrechte die Verwendung.

Meine klare Empfehlung:

  • Verrechnen Sie keine Pauschalen, in denen Werklohn und Nutzungsrechte vermischt sind. Dadurch verschenkt man wertvolles Ertragspotenzial und bringt sich und seine Kundinnen und Kunden möglicherweise rechtlich in Grauzonen.
  • Dokumentieren Sie jede Schöpfung, d. h. speichern Sie Entwürfe, Skizzen, Fotos und Notizen mit Datum. Und verwenden Sie eindeutige Dateinamen und Vermerke: statt „XYZ_final_v3“ besser „LogoEntwurf_Müller_Metall_2026-02-09“.
  • Nutzen Sie den Konzepttresor (auch Ideentresor genannt) der WKO. Den gibt es als analoge und digitale Variante. Das schützt – im Fall des Falles – besser als der sogenannte Armen-Anwaltsbrief, bei dem man sich selbst einen Entwurf per Einschreiben schickt. (Achtung: Es erfolgt jedoch keine Prüfung des Inhalts auf Schutzwürdigkeit, der Tresor dient ausschließlich als neutraler Zeitstempel für etwaige Streitfälle).

Je normaler und selbstverständlicher Sie die Nutzungsrechte darstellen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kundin oder der Kunde diese als „Abzocke“ empfindet.

Mein Tipp: 
Schreiben Sie nicht „Wir verrechnen zusätzlich zum Honorar die Übertragung von Nutzungsrechten.“ Schreiben Sie „Sie erwerben nicht nur das Logo, sondern auch das Recht, es dauerhaft für Ihre Website, Ihre Drucksorten und Ihren Auftritt zu verwenden. Unser Angebot beinhaltet bereits die Nutzung in Österreich, für Web & Print, unbefristet. Für weitergehende Nutzung, zusätzliche Kanäle oder Exklusivität erstellen wir gerne ein Angebot.“

Oder: „In der Kreativbranche ist es Standard, zwischen Erstellung und Nutzung zu unterscheiden. Wir halten das korrekt transparent, damit Sie genau wissen, wofür Sie bezahlen.“