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Förderung und Steuer

Folgen für Abschreibung und Gewinn

Förderung und  Steuer
Foto: Daenil | stock.adobe.com

Öffentliche Zuschüsse für Investitionen ins Anlagevermögen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings werden sie von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgezogen.

Dadurch fällt in den Folgejahren die steuerliche Abschreibung geringer aus. Anders sieht es bei Zuschüssen zu laufenden Kosten aus: Diese gelten grundsätzlich als steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Auch bei gesetzlich steuerfreien Aufwandszuschüssen gibt es etwas zu beachten: Ausgaben, die unmittelbar mit diesen steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, können steuerlich nicht noch einmal abgezogen werden. Welche Regelung tatsächlich greift, hängt daher immer vom Zweck der Förderung und den jeweiligen Förderbedingungen ab.