Förderung und Steuer
Folgen für Abschreibung und Gewinn

Öffentliche Zuschüsse für Investitionen ins Anlagevermögen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings werden sie von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgezogen.
Dadurch fällt in den Folgejahren die steuerliche Abschreibung geringer aus. Anders sieht es bei Zuschüssen zu laufenden Kosten aus: Diese gelten grundsätzlich als steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Auch bei gesetzlich steuerfreien Aufwandszuschüssen gibt es etwas zu beachten: Ausgaben, die unmittelbar mit diesen steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, können steuerlich nicht noch einmal abgezogen werden. Welche Regelung tatsächlich greift, hängt daher immer vom Zweck der Förderung und den jeweiligen Förderbedingungen ab.












